Aktuelles
Mittwoch, 30.10.2024
Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten schreibt die Verpachtung des Cafébetriebes des Sporthallenbuffets in der Sporthalle Schulhausgasse, Schulhausgasse 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, öffentlich aus.
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1. Kurzbeschreibung des Pachtobjektes:
- Buffetraum mit ca 29 m²
- Lagerraum mit ca 9 m²
- Sanitärgruppe mit cirka 16 m²
- Gang mit cirka 8 m²
- WC-Anlagen
- Das Pachtgebäude ist derzeit durch den Vorpächter komplett eingerichtet.
- Ablösen von Betriebseinrichtungsgegenständen vom derzeitigen Verpächter sind möglich und sind mit ebendiesem abzuklären
- Alleiniges Betriebsrecht in der gesamten Sporthalle
Darüber hinaus werden dem Pächter noch folgende Bewilligungen eingeräumt:
- Mitbenützung der Fläche im Foyer vor dem Sichtfenster zur Aufstellung von zwei kleinen Tischen mit vier kleinen Sesseln;
- Mitbenützung der Fläche im Foyer gegenüber dem Buffet, zur Aufstellung eines kleinen Tisches mit vier kleinen Sesseln;
- Mitbenützung der Fläche im Aufgangsbereich (nördlich des Einganges) zur Aufstellung von vier kleinen Tischen und acht kleinen Sesseln;
- Mitbenützung der Fläche auf der Terrasse, auf Höhe des Lagerraumes des Buffets bis Tribünenbeginn, zur Aufstellung von Tischen und Sesseln;
- Aufstellung eines Getränkeautomaten im Kellergang nächst den Behinderten-WC-Anlagen;
2. Bedingungen:
- Abschluss eines Pachtvertrages gemäß bereits vorliegendem Entwurf
- Betriebspflicht zur Offenhaltung bei Schul- Sport- und sonstigen Veranstaltungen.
- Ein attraktives gastronomisches Nutzungskonzept ist dem Angebot beizufügen
- Vorlage des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung eines derartigen Gewerbebetriebes nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung
- Beifügung einer Aufstellung über die bisherigen einschlägigen Tätigkeiten (Nachweise sind über Aufforderung nachzureichen)
- Vorlage eines Investitions- und Finanzierungskonzeptes
- Pachtdauer nach Vereinbarung
- Nachweis der Unbescholtenheit durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Anbotslegung über die Höhe des jährlichen Pachtzinses. Die gesetzliche Mehrwertsteuer idHv. 20% ist hierbei gesondert auszuweisen. Vorgenannter ist halbjährlich in zwei Teilbeträgen zu entrichten.
- Erlegung einer Kaution oder Bankgarantie in der Höhe des jährlichen Pachtzinses bereits bei Anbotslegung.
Interessenten werden eingeladen, ihre Angebote vollständig samt den oben verlangten Beilagen bis 20.12.2024, 12:00 Uhr, in der Stadtamtsdirektion der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten, 9560 Feldkirchen in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Anbot Pachtung Sporthallenbuffet in der Sporthalle Schulhausgasse" abzugeben oder per Post an: Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten – Abteilung EST – Schule-Jugend-Sport, Hauptplatz 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, zu senden. Unvollständige Anbote werden ausgeschieden.
Anfragen richten Sie bitte an:
Christina Sabitzer-Striednig
Bereich Schule, Jugend und Sport
Stadtgemeinde Feldkirchen
Telefon 04276/2511-230 oder E-Mail: jugend-sport@feldkirchen.at
Der Bürgermeister:
Martin Treffner
Aktuelles
Mittwoch, 24.01.2024
Wasserbezugsgebühr 2024
- Preis pro Kubikmeter (inkl. 10% USt.): 3,94 Euro
- Preis pro Liter (inkl. 10% USt.): 0,00394 Euro
Aktuelles
Mittwoch, 27.12.2023
ACHTUNG! Ab 1.1.2024 erfolgt der Umstieg von der Müll App auf die CITIES APP! Die bisherige Müll App verliert ihre Funktion!
Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)
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Und so funktioniert's
Unsere Ansprechpartner für den CITIES Müllkalender sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at
Aktuelles
Donnerstag, 21.09.2023
118 Gemeinden und eine Region aus ganz Österreich erhalten aus den Händen von Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, das staatliche Gütezeichen für Familienfreundlichkeit.
In einem feierlichen Rahmen wurden am 22. Juni 2023 auf der Kommunalmesse in Innsbruck insgesamt 118 Gemeinden und eine Region von MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Mag. Alfred Riedl, mit dem staatlichen Gütezeichen familienfreundlichegemeinde bzw. familienfreundlicheregion ausgezeichnet.
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"Familien bilden das Rückgrat der sozialen Strukturen der Gemeinden und damit der Gesellschaft. Daher ist die Unterstützung von Familien ein wichtiger kommunalpolitischer Faktor und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe" betonte Susanne Raab.
Alfred Riedl erläuterte zudem, dass durch die Zertifizierung "in den betreffenden Gemeinden das Bevölkerungswachstum und die Erwerbsquote erhöht und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden. Familienfreundlich zertifizierte Gemeinden verfügen somit über wichtige Standortvorteile und wirksame Maßnahmen, um Abwanderung vorzubeugen."
Seit über 10 Jahren unterstützt der österreichische Gemeindebund die Gemeinden und Regionen auf ihrem Weg hin zu mehr Familienfreundlichkeit.
86 der ausgezeichneten Gemeinden und eine Region erhielten zudem das UNICEF- Zusatzzertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde" beziehungsweise „Kinderfreundliche Region''.
Um die zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, müssen im Rahmen der Zertifizierung Maßnahmen in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen gesetzt werden. "Gemeinden sind unmittelbarer Lebensraum von Kindern und Jugendlichen. Mit der UNICEF-Zertifizierung können sie die Anliegen junger Menschen sichtbar machen und gemeinsam verwirklichen, um zu einem kinderfreundlichen Umfeld beizutragen - das wirkt sich positiv auf die gesamte Gemeinschaft aus", ist sich der Präsident von UNICEF Österreich, Dr. Hubert Schultes, sicher.
Die Delegation aus Feldkirchen: Stadtamtsdirektion Mag. Dr. Silvia Schwarz, Bürgermeister Martin Treffner, Projektleiterin Alexandra Warmuth und Bundesministerin Susanne Raab
Aktuelles
Mittwoch, 07.06.2023
Ab 10. Juli 2023 findet Ihr hier interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Stadtgemeinde. Hier könnt Ihr Euch in Zukunft mit den Seiten von Feldkirchen in Kärnten verbinden, den aktuellen Müllkalender abonnieren und Anliegen direkt an die Stadtgemeinde übermitteln.
Interessierte Vereine und Betriebe können so eine Seite beantragen:
Eine genaue Anleitung und Informationen gibt's im YouTube-Video:
Umwelt
Montag, 22.05.2023
Da es immer wieder zu Beschwerden hinsichtlich der Verunreinigung von Gehsteigen, Gehwegen, Grünanlagen des Gemeindegebietes kommt, hat die Stadtgemeinde Feldkirchen die Aufstellung von "Hundetoiletten" an 42 Standorten im Gemeindegebiet vorgenommen.
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Die Standorte sind wie folgt:
- Amthof – Zufahrt Schotterparkplatz;
- Gurktaler Staße - Tiebelpark nördlich (Verbindungsweg zu Parkplatz)
- Sankt Veiterstraße – Zugang Wohnanlage Ghega-Allee;
- Lindl-Rottendorfer Straße – Kreuzung Lindl-Wiesenweg (Trafo Kelag);
- Kreuzung Kuchlbrunnweg/Kalvarienbergweg (bei Altstoffsammelplatz)
- Köraus – nach Brücke, Richtung Kinderspielplatz;
- Sankt Ruprecht - Koglweg – Hundespielwiese
- Sankt Ruprecht - Koglweg - Zugang Kinderspielplatz und Erholungsfläche
- Waiern - Martin-Luther-Straße (Parkplatz gegenüber evangelische Kirche)
- Obere Tiebelgasse - Tiebelpark Nähe "Spar"
- Dallnigstraße 1, Krahberg
- Flatschachersee - Zufahrt Parkplätze
- Metzing - Kreuzung Rotbuchenweg/Panoramastraße
- Haiden - Haidner Straße in Richtung Feistritz
- Sankt Ulrich - Bachweg, Kreuzung Haiden-Römerweg
- Bösenlacken - Klagenfurter Straße, nach Haltestelle
- Markstein - Zufahrt Lilienweg
- Maltschach - Kreuzung Mattersdorf-Sittich
- Buchscheiden - Zugang Karrerhof
- Tiebelpark "neu" - Parkplatz/südseitig beim Zugang zur Parkanlage
- Radweg - Zufahrt "Lutschaunigsiedlung"
- Feldweg Eberdorf/Höfling bei Marterl
- Volksschule St. Martin
- Feldweg St. Ulrich, Bergacker - Richtung Kuc
- Feistritz Sammelplatz
- Markstein-Aichweg (Waldnähe)
- Radweg-Siedlung, Nähe Haus Nr. 55
- Haiden Sammelplatz
- Rabensdorf - Nähe Kläranlage
- Dr.-W.-Domenig-Weg / Ernst-Schwarz-Weg
- Kindergartenstraße / Körausweg
- Leinig / Brücke Mündung Tiffnerbach in Tiebel
- Micheldorf
- Prägrad - Weg Richtung Karrerhof
- St. Nikolai – Altstoffsammelplatz
- Tiebelradwanderweg – Richtung Haiden
- Obere Tiebelgasse – Zugang Amthof
- Glanblick – Gehweg nach St. Ruprecht
- Dr. Bucherweg – Schotterweg Richtung Staberweg/Turracher Straße
- Laboisnerstraße –nahe Unterführung
- Kreuzung Lendorfer Straße/St. Ruprechter Straße (Marterl)
- Rabensdorf – Beginn des Radweges
Die "Hundetoiletten" bestehen aus einer Vorrichtung zur Entnahme von Hundekotsäcken sowie einem Behälter, in den die benutzten Säcke zu entsorgen sind.
Bitte tragen Sie aktiv zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot bei, indem Sie, liebe Hundebesitzer, bei Spaziergängen immer einige Hundekotsäcke bei sich führen.
Mit der Aufstellung der "Hundetoiletten" soll zum einen dem Gesundheitsschutz Rechnung getragen werden, da Hundekot eine Infektionsquelle für Menschen und Tiere sowie ein Nährboden für Bakterien und Würmer ist.
Auch dem optisch unschönen Anblick von "Hundekothäufchen" auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen soll mit der probeweisen Aufstellung und Nutzung der Hundetoiletten entgegengewirkt werden.
Für diese Maßnahme bitten wir Sie um ein aktives Mitwirken für ein sauberes Stadtbild.
Aktuelles
Freitag, 15.07.2022
Geschätzte Gemeindebürgerinnen! Geschätzte Gemeindebürger!
Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie von der Notwendigkeit Katzen kastrieren zu lassen überzeugen:
Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen können auch den Menschen und der Umwelt Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr Verhalten bereiten.
Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren 12.680 Nachkommen produzieren!
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Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3 mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen.
Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft, gemeldete Katzen die gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sind.
Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust Schadnager zu bekämpfen bleibt jedoch erhalten!
Übernehmen Sie Verantwortung, lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen Ihrem Gemeindeamt.
Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau
Juli 2022
Aktuelles
Donnerstag, 08.04.2021
Information zur Katzenkastrationspflicht in Österreich
Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einem Tierarzt kastriert werden!
Ausgenommen von dieser Katzenkastrationspflicht sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete, Zuchtkatzen.
Diese sogenannten Zuchtkatzen müssen, wie alle österreichischen Hunde, in der amtlichen Heimtierdatenbank gemeldet sein. Dafür muss das Tier zuvor mit einem Mikrochip versehen werden.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Tierhalter verantwortlich. Bei Nichtbeachtung sieht das Tierschutzgesetz Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro, vor.
Für tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen gibt es die Kärntner Katzenkastrationsgutscheinaktion.
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Im Rahmen dieser Aktion operieren Tierärzte, dankenswerterweise, zum vergünstigten Tarif. Die Gemeinde und das Land Kärnten teilen sich diese Kosten.
Unsere Ansprechpartner für diese Aktion sind:
Waltraud Blaßnig oder Carina Freithofnig
Telefon: 04276 2511 232 oder 233
E-Mail: umwelt@feldkirchen.at