Stadtgemeinde Feldkirchen

Öffentliche Ausschreibung - Verpachtung des gastronomischen Buffetbetriebes in der Sporthalle Schulhausgasse

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Öffentliche Ausschreibung - Verpachtung des gastronomischen Buffetbetriebes in der Sporthalle Schulhausgasse

Mittwoch, 30.10.2024

Die Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten schreibt die Verpachtung des Cafébetriebes des Sporthallenbuffets in der Sporthalle Schulhausgasse, Schulhausgasse 5, 9560 Feldkirchen in Kärnten, öffentlich aus.

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Information zum Wasserpreis entsprechend der Informationspflicht gemäß § 24a Abs. 1 K-GWVG

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Mittwoch, 24.01.2024


Wasserbezugsgebühr 2024

  • Preis pro Kubikmeter (inkl. 10% USt.): 3,94 Euro
  • Preis pro Liter (inkl. 10% USt.): 0,00394 Euro

Müll-App wird zu CITIES ab 1.1.2024

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Müll-App wird zu CITIES ab 1.1.2024

Mittwoch, 27.12.2023

ACHTUNG! Ab 1.1.2024 erfolgt der Umstieg von der Müll App auf die CITIES APP! Die bisherige Müll App verliert ihre Funktion!

Alle Informationen zur Müllentsorgung finden Sie auch in unserer Infobroschüre: Download Infobroschüre (PDF)

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Ausgezeichnete Familienfreundlichkeit für Feldkirchen

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Ausgezeichnete Familienfreundlichkeit für Feldkirchen

Donnerstag, 21.09.2023

118 Gemeinden und eine Region aus ganz Österreich erhalten aus den Händen von Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab, das staatliche Gütezeichen für Familienfreundlichkeit.

In einem feierlichen Rahmen wurden am 22. Juni 2023 auf der Kommunalmesse in Innsbruck insgesamt 118 Gemeinden und eine Region von MMag. Dr. Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, gemeinsam mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Mag. Alfred Riedl, mit dem staatlichen Gütezeichen familienfreundlichegemeinde bzw. familienfreundlicheregion ausgezeichnet.

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CITIES-App jetzt auch in Feldkirchen in Kärnten!

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CITIES-App jetzt auch in Feldkirchen in Kärnten!

Mittwoch, 07.06.2023

Ab 10. Juli 2023 findet Ihr hier interessante Neuigkeiten, spannende Veranstaltungen und alle Informationen zur Stadtgemeinde. Hier könnt Ihr Euch in Zukunft mit den Seiten von Feldkirchen in Kärnten verbinden, den aktuellen Müllkalender abonnieren und Anliegen direkt an die Stadtgemeinde übermitteln.

Interessierte Vereine und Betriebe können so eine Seite beantragen:

Eine genaue Anleitung und Informationen gibt's im YouTube-Video:

Verbinde dich noch heute mit deiner Gemeinde und lade dir die App auf dein Handy!
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Hundetoiletten im Gemeindegebiet

Umwelt

Montag, 22.05.2023

Da es immer wieder zu Beschwerden hinsichtlich der Verunreinigung von Gehsteigen, Gehwegen, Grünanlagen des Gemeindegebietes kommt, hat die Stadtgemeinde Feldkirchen die Aufstellung von "Hundetoiletten" an 42 Standorten im Gemeindegebiet vorgenommen.

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Aufruf der Tierschutz-Ombudsfrau - Notwendigkeit der Katzenkastration

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Aufruf der Tierschutz-Ombudsfrau - Notwendigkeit der Katzenkastration

Freitag, 15.07.2022

Geschätzte Gemeindebürgerinnen! Geschätzte Gemeindebürger!

Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie von der Notwendigkeit Katzen kastrieren zu lassen überzeugen:

Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen können auch den Menschen und der Umwelt Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr Verhalten bereiten.

Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren 12.680 Nachkommen produzieren!

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Katzenkastrationspflicht

Aktuelles

Katzenkastrationspflicht

Donnerstag, 08.04.2021

Information zur Katzenkastrationspflicht in Österreich

Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einem Tierarzt kastriert werden!

Ausgenommen von dieser Katzenkastrationspflicht sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldete, Zuchtkatzen.

Diese sogenannten Zuchtkatzen müssen, wie alle österreichischen Hunde, in der amtlichen Heimtierdatenbank gemeldet sein. Dafür muss das Tier zuvor mit einem Mikrochip versehen werden.

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Tierhalter verantwortlich. Bei Nichtbeachtung sieht das Tierschutzgesetz Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro, vor.

Für tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen gibt es die Kärntner Katzenkastrationsgutscheinaktion.

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