Abfallgebühren
Bereitstellungsgebühr
- Die Höhe der jährlichen Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Ist die Bereitstellungsgebühr nur für einen Teil eines Kalenderjahres zu entrichten, beträgt diese je Kalendermonat ein Zwölftel der jährlichen Bereitstellungsgebühr.
- Die Bereitstellungsgebühr ohne Biotonnenbenützung beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 47,66 Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 95,32 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 331,94 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 456,56 Euro - Die Bereitstellungsgebühr mit Biotonnenbenützung beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 68,10 Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 136,22 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 474,44 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 652,22 Euro
Entsorgungsgebühr
- Die Höhe der Entsorgungsgebühr ohne Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgungsgebühr je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 3,72 Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 7,46 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 25,96 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 35,68 Euro - Die Höhe der Entsorgungsgebühr mit Biotonnenbenützung ergibt sich aus der Vervielfachung der durchgeführten Entleerungen je Hausmüllbehälter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgungsgebühr je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Hausmüllbehälter 5,32 Euro
b) je 240 Liter Hausmüllbehälter 10,66 Euro
c) je 800 Liter Hausmüllbehälter 37,08 Euro
d) je 1.100 Liter Hausmüllbehälter 50,98 Euro
- Werden Müllbehälter über der in der Abfuhrordnung festgelegten Anzahl zur Entleerung aufgestellt, werden diese als Zusatztonnen gewertet. Die Höhe der Abfallgebühr für die Nutzung von Zusatztonnen ergibt sich aus der Vervielfachung der tatsächlich durchgeführten Entleerungen je Zusatztonne mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt je Entleerung inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10%:
a) je 120 Liter Zusatzbehälter 11 Euro
b) je 240 Liter Zusatzbehälter 22,02 Euro
c) je 800 Liter Zusatzbehälter 76,62 Euro
d) je 1.100 Liter Zusatzbehälter 105,34 Euro - Die Abfallgebühr für durch die Stadtgemeinde Feldkirchen i.K. ausgegebene Müllsäcke beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
je 60 Liter Müllsack 5,00 Euro - Die Abfallgebühr für losen Hausmüll beträgt je m³ inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
je m³ Müll lose 120 Euro
Amthof, Mietsätze für Räumlichkeiten
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 18.12.2018)
Sommer bzw. Wintertarif einschließlich Betriebskosten:
- Innenhof, 240 m² - € 250,00 bzw. € 350,00
- Kultursaal, 146 m² - € 160,00 bzw. € 220,00
- Vereinsraum, 103 m² - € 120,00 bzw. € 150,00
Ausgleichsabgabe
Hebesatz/Betrag (inklusive Mehrwertsteuer):
- 3.500 Euro - für mehrspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage
- 650 Euro - für einspurige Fahrzeuge je Stellplatz bzw. Garage
Bedürfnisanstalt (öffentliches WC)
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 07.12.2001)
Benützungsgebühr € 0,30 je Benützung
Beschließergebühr Schulen
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 05.09.2001)
3,27 Euro je Stunde
Bestattungsgebühren
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 15.5.2006)
Zulässiger Höchsttarif gemäß Verordnung des Landeshauptmannes
Buchleihgebühren
Entleihzeit: 3 Wochen
- Einschreibgebühr:
Kinder und Jugendliche: 1 Euro
Erwachsene: 2 Euro - Leihgebühr pro Buch:
Kinder- oder Jugendbuch - 0,50 Euro
Erwachsenen- oder Sachbuch - 1 Euro - Jahresleihgebühr
Kinder-, Jugendbücher - 10 Euro
Erwachsene-, Sachbücher - 20 Euro - Leihgebühr pro Zeitschrift/Comic: 0,36 Euro
- Nachgebühr je Woche - 0,50 Euro (Kinder und Erwachsene)
Friedhofsgebühren
Benützung der Aufbahrungshalle Glanhofen
je Aufbahrung 250 Euro
Grabbenützung inkl. Friedhofserhaltung
- Nischengrab, Randgrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50 x 2,50 alt): 56 Euro
- Halbnischengrab, Halbrandgrab jährlich (2,20 x 2,10 bzw. 2,50 x 1,25 alt): 31 Euro
- Reihengrab jährlich (2,20 x 2,20 bzw. 2,50x2,50 alt): 19 Euro
- Kinderreihengrab jährlich: 19 Euro
- Gruft jährlich: 275 Euro) Urnengrab jährlich (1,00 x 0,80): 25 Euro
- Zweierurnennische jährlich: 35 Euro
- Viererurnennische jährlich: 46 Euro
- Wehrturmurnennische zweier jährlich: 60 Euro
- Wehrturmurnennische vierer jährlich: 65 Euro
- Urnenbeisetzung im Namenlosengrab: 250 Euro
- Friedeichenbeisetzung Sankt Ulrich inklusive Namensplakette: 1.200 Euro
Grababräumung und Entsorgung der Kränze und Gestecke
- Grababräumung Personaleinsatz pro Stunde 75 Euro
- Entsorgungsbeitrag pro Kranz 15 Euro
- Entsorgungsbeitrag pro Gesteck 10 Euro
Platten für Urnennischen
- Marmorplatte für Zweierurnennische: 200 Euro
- Marmorplatte für Viererurnennische: 250 Euro
- Granitplatte für Wehrturm 2er und 4er: 440 Euro
Grabauflösung
- Personal- und Entsorgungspauschale pro Grab - 50 Euro
- Personal- und Entsorgungspauschale Baulichkeiten, Gruft - 1200 Euro
- zusätzlich pro Sarg 1200 Euro
Ganztägige Schulform (Eltern-, Lern- und Arbeitsmittelbeitrag, Essensbeitrag)
Volksschule Feldkirchen / 5 Betreuungstage
- Elternbeitrag - monatlich und pro Kind 72,70 Euro inkl. Ust.
- Essensbeitrag- Der Essensbeitrag wird unmittelbar nach Bekanntgabe durch den Lieferanten den Eltern zur Kenntnis gebracht.
Volksschule Glanhofen
- Essensbeitrag: 5,45 Euro
- Elternbeitrag inklusive Umsatzsteuer nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:
Anzahl der
BetreuungstageElternbeitrag
Lern- und Arbeitsmittelbeitrag
5 Tage 115 Euro 7,30 Euro 4 Tage 108,90 Euro 6 Euro 3 Tage 103 Euro 4,90 Euro 2 Tage 96,90 Euro 3,60 Euro 1 Tag 84,80 Euro 3,60 Euro
Volksschule Sankt Ulrich
- Essensbeitrag: 5,45 Euro
- Elternbeitrag inklusive Umsatzsteuer nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:
Anzahl der |
Elternbeitrag |
Lern- und Arbeitsmittelbeitrag |
5 Tage | 115 Euro | 7,30 Euro |
4 Tage | 108,90 Euro | 6 Euro |
3 Tage | 103 Euro | 4,90 Euro |
2 Tage | 96,90 Euro | 3,60 Euro |
1 Tag | 84,80 Euro | 3,60 Euro |
Volksschule Sankt Martin
- Essensbeitrag: 6,01 Euro
- Elternbeitrag inklusive Umsatzsteuer nach Anzahl der Betreuungstage, monatlich und pro Kind:
Anzahl der |
Elternbeitrag |
Lern- und Arbeitsmittelbeitrag |
5 Tage | 115 Euro | 7,30 Euro |
4 Tage | 108,90 Euro | 6 Euro |
3 Tage | 103 Euro | 4,90 Euro |
2 Tage | 96,90 Euro | 3,60 Euro |
1 Tag | 84,80 Euro | 3,60 Euro |
Gebrauchstarifentgelt
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 19.12.2017)
Link: Amtstafel - Gebrauchstarifordnung
Grundsteuer
von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben - 500 % v.H. des Messbetrages
von den Grundstücken - 500 % v.H. des Messbetrages
Hundeabgabe
- 58 Euro je Wachhund pro Jahr
- 58 Euro Verwendung in Ausübung Beruf oder Erwerb pro Jahr
- 58 Euro je sonstigen Hund pro Jahr
Kanalanschlussbeitrag
- 2.543,55 Euro inklusive 10% USt. je Bewertungseinheit
Kanalbenützungsgebühren
-
Der Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwässern beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
- ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 EUR 3,47
- ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 EUR 3,62
- ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 EUR 3,76
- ab 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 EUR 3,87
- ab 1. Jänner 2028 EUR 3,98
-
Der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswässern von befestigten Flächen und überdachten Flächen beträgt pro m² inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %:
- ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 EUR 0,98
- ab 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 EUR 1,03
- ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 EUR 1,09
- ab 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2027 EUR 1,14
- ab 1. Jänner 2028 EUR 1,20
Kindergarten- und Hortbeiträge
Kindergärten, Kleinkindgruppen und Horte in der Stadtgemeinde Feldkirchen
Aufgrund des § 36 Absatz 2 e) sowie Absatz 5 des neuen Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes dürfen für den Besuch von Kindergärten und Kleinkindgruppen seitens der Betreiber/Gemeinden nur noch Beiträge für bestimmte Zusatzleistungen, wie insbesondere zusätzliches Personal, Arbeits-, Bildungs- und Verbrauchsmaterialien, Veranstaltungen oder Mahlzeiten, eingehoben werden.
Dadurch kommen nachstehend angeführte Beiträge für die Kindergärten, Kleinkindgruppen und Horte in der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten zur Vorschreibung:
Kindergärten St. Ulrich, St. Martin, Waiern und Glanhofen
Essensbeitrag: 95 Euro pro Monat |
Bastelbeitrag: 15 Euro pro Monat |
Hort Radweg
Betreuungstage |
Elternbeitrag |
Essensbeitrag pro Mahlzeit |
Bastelbeitrag pro Semester |
5 Tage |
109,30 Euro |
5,45 Euro |
13 Euro |
4 Tage |
93,50 Euro |
||
3 Tage |
76,50 Euro |
Kindergarten Radweg
Essensbeitrag: 105 Euro pro Monat / Jause: 40 Euro jährlich |
Bastelbeitrag: 80 Euro jährlich |
Kindergarten und Kindertagesstätte Antoniusheim
Essensbeitrag: 95 Euro / Jause: 5 Euro pro Monat |
Bastelbeitrag: 80 Euro jährlich |
KITA Zwergenwald und Wichtelvilla
Essensbeitrag: 100 Euro pro Monat |
Bastelbeitrag: 18 Euro pro Monat |
Kinderinsel
Essensbeitrag: 120 Euro pro Monat |
Bastelbeitrag: 18 Euro pro Monat |
Kindernest
Ganztags |
Essensbeitrag: 98 Euro pro Monat |
Bastelbeitrag: 18 Euro pro Monat |
Halbtags |
Essensbeitrag: 79 Euro pro Monat |
Bastelbeitrag: 18 Euro pro Monat |
Kindergartentransport
Fahrkostenbeitrag:
- pro Kind und Monat: 28,40 Euro
- für den Monat September: 14,20 Euro
- Einmaltransport, monatlich: 14,20 Euro
Formular: Erklärung Kindergartentransport
Kommunalsteuer
- 3 % der Berechnungsgrundlage
Marktstandsgebühren
Beim Krämermarkt:
je Tag und Laufmeter 2,50 Euro täglich
Mindestgebühr je Tag und Marktstand 13,00 Euro täglich
Beim Bauernmarkt/Wochenmarkt:
bis 3,00 Laufmeter 10 Euro täglich
von 3,00 bis 5,00 Laufmeter 15 Euro täglich
über 5,00 Laufmeter 18 Euro täglich
Ortstaxe
- 2 Euro je Person und Nacht
Pauschalierte Ortstaxe
- bis 60 m2 Wohnfläche (100fach): 150 Euro jährlich
- von mehr als 60 bis 100 m2 Wohnfläche (150fach): 225 Euro jährlich
- mehr als 100 m2 Wohnfläche (200fach): 300 Euro jährlich
- Wohnwagen-Stellplatz (40 x 1,50 Euro): 60 Euro jährlich
Parkgebühren
- Die ersten 10 Minuten jedes Abstellvorganges sind gebührenfrei.
- Die Kurzparkzonengebühr beträgt für die ersten eineinhalb Stunden 1,00 Euro.
- Die Kurzparkzonengebühr beträgt für jede weitere angefangene halbe Stunde 0,50 Euro.
- Die zu entrichtende Mindestgebühr beträgt 1,00 Euro.
Seniorentaxibons
-
Zone 1 (Zuschuss 1 Euro):
Aich, Bösenlacken, Buchscheiden, Elbling, Feldkirchen (Stadt), Glan, Glanblick, Guttaring, Haiden, Krahberg, Laboisen, Lendorf, Lindl, Markstein-Siedlung), Metzing, Rabensdorf, Rottendorf, St. Ruprecht, St. Stefan (Egger-Siedlung), Sonnrain, Unterrain, Waiern
-
Zone 2 (Zuschuss 3 Euro):
Agsdorf-Gegend (Hausnummer 17, 18 und 21), Briefelsdorf (Bereich Mooshanslweg), Dellach, Dietrichstein, Dobra, Eberdorf, Egg, Fasching, Feistritz, Förolach, Glanhofen, Gradisch, Hart, Höfling, Kallitsch, Klachl, Klausen, Kofl, Lang, Leinig, Liebetig, Maltschach, Markstein (restliche Siedlung), Mattersdorf, Micheldorf, Naßweg, Niederdorf, Oberglan, Persching, Pökelitz, Poitschach, Poitschachgraben Fasching, Pollenitz, Powirtschach, Prägrad, Praschig, Radweg, Raunach, Rennweg, St. Martin, St. Stefan (restliche Siedlung), St. Ulrich, Seitenberg, Sittich, Stocklitz, Tramoitschig, Tschwarzen, Unterberg, Untere Glan (Hausnummer 1, 3, 5 bis 10), Wachsenberg, Weit, Zingelsberg
-
Zone 3 (Zuschuss 5 Euro):
Adriach, Albern, Alpen, Briefelsdorf (Bereich Maltschacher See), Debar, Dolintschig, Farcha, Ingelsdorf, Klein St. Veit, Kreuth, Leiten, Oberglan (Siedlung ab Haus "Eingang"), Pernegg, St. Nikolai, Strußnighof
Sporthallenbenützungsgebühr
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 23.06.2005)
Kulturelle Veranstaltungen:
- Gesamte Halle: 129 Euro pro reservierte Stunde
- 1/3-Halle: 36 Euro pro reservierte Stunde (für Einheimische)
- 1/3-Halle: 41 Euro pro reservierte Stunde (für Auswärtige)
Sportliche Veranstaltungen:
- Gesamte Halle: 43 Euro pro reservierte Stunde
- 1/3-Halle: 12 Euro pro reservierte Stunde (für Einheimische)
- 1/3-Halle: 16 Euro pro reservierte Stunde (für Auswärtige)
- Mindestbetrag an Sonn- und Feiertagen sowie während der jeweiligen Schulferien für die gesamte Halle bis einschließlich der ersten 4 Stunden (für jede weitere Benützungsstunde gilt der jeweilige Einzeltarif): 215 Euro
- Mindestbetrag an Sonn- und Feiertagen sowie während der jeweiligen Schulferien für die 1/3-Halle bis einschließlich der ersten 4 Stunden (für jede weitere Benützungsstunde gilt der jeweilige Einzeltarif): 69 Euro
Kraftkammer
- 26 Euro pro Stunde für Gruppen ab 7 Personen
- 4 Euro pro Stunde für Einzelpersonen
- 10er-Block (10 Einzelstunden): 39 Euro
- 6 Monate pro Person - (täglich maximal 1 Stunde): 240 Euro
Sportplatzbenützungsbeitrag
(Beschluss/Verordnung des Gemeinderates vom 10.12.1992)
- 20,35 Euro je Spiel
- 30,52 Euro je Turniertag
Trauungssaal - Benützungsentgelt
(Verordnung des Gemeinderates vom 31.10.2000)
- € 32,71 je Trauung
Vergnügungsteuer
(Verordnung des Gemeinderates vom 15.07.2013)
Die Beträge entnehmen Sie bitte der Verordnung: WebLink
Wasseranschlussbeitrag
- 3.125 Euro (inkl. 10 % MwSt.) je Bewertungseinheit
Wasserbezugsgebühr
- ab 1.1.2024 beträgt der Wasserpreis pro Kubikmeter 3,94 Euro (inkl. 10 % USt.)
(Wasserpreis pro Liter 0,00394 Euro)
Wasserzählergebühr
- Wasserzähler 3-5 m³/h - 13 Euro
- Impulszähler 4 m³/h - 27 Euro
- Wasserzähler 7-10 m³/h - 16 Euro
- Wasserzähler 16 m³/h - 22 Euro
- Wasserzähler 16 m³/h mit Flansch - 46 Euro
- Impulszähler 16 m³/h - 76 Euro
- Wasserzähler 40 m³/h - 163 Euro
- Wasserzähler 60-63 m³/h - 104 Euro
- Impulszähler 60-63 m³/h - 125 Euro
- Wasserzähler 80 m³/h mit Flansch - 222 Euro
- Wasserzähler 100 m³/h mit Flansch - 283 Euro
Zweitwohnsitzabgabe
Monatlich je Zweitwohnung und Nutzfläche
- bis 30 m²: 11,80 Euro
- mehr als 30 m² bis 60 m²: 23,60 Euro
- mehr als 60 m² bis 90 m²: 41,30 Euro
- von mehr als 90 m²: 64,80 Euro