Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz