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Aufnahme einer Stätte in die "Liste des Erbes der Welt"

 Aufnahme in die "Liste des Erbes der Welt" und das Komitee


Ein Vertragsstaat stellt ein Ansuchen um Aufnahme einer Stätte an das Komitee des Welterbes. Dieses tagt einmal jährlich und hat seinen Sitz in Paris.

Das Komitee besteht aus Staatenvertreterinnen/Staatenvertretern und Expertinnen/Experten aus 21 Ländern: Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, China, Ägypten, Äthiopien, Guatemala, Ungarn, Kirgisistan, Mali, Nigeria, Norwegen, Oman, Russland, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Spanien, Saudi-Arabien, Thailand und Uganda.

Das Komitee des Welterbes wird vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) beraten.

Sobald das Komitee eine Stätte als Welterbe anerkennt, wird diese auf die "Liste des Erbes der Welt" gesetzt.

"Liste des gefährdeten Erbes der Welt" - "Rote Liste"


Eine Stätte, die als besonders gefährdet gilt, wird in die "Liste des gefährdeten Erbes der Welt" eingetragen, auch bekannt als "Rote Liste". Krieg, Zerstörung, Umweltverschmutzung, Bauvorhaben sowie Naturkatastrophen können Stätten des Welterbes gefährden. Derzeit befinden sich insgesamt 52 der 1.154 Stätten des Welterbes auf dieser Liste.

Streichung von der "Liste des Erbes der Welt"

Sobald eine Stätte des Welterbes nachhaltig beschädigt oder ganz zerstört wurde, wird diese von der Liste gestrichen. Bisher wurden nur drei Stätten von der Liste gestrichen: 

  • Das Dresdner Elbtal in Deutschland, aufgrund der Zerstörung der Landschaft durch den Bau der Waldschlößchenbrücke.
  • Das Arabische Oryx-Wildschutzgebiet in Oman, weil das Schutzgebiet vom Staat Oman verkleinert wurde.
  • Die britische Stadt Liverpool, da der Wert der Hafenstadt durch zahlreiche Bauprojekte beschädigt wurde.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion