Witwerpension
- Allgemeines zur Witwenpension/Witwerpension
- Höhe der Witwenpension/Witwerpension
- Bezugsdauer der Witwenpension/Witwerpension
- Antragstellung auf Witwenpension/Witwerpension
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Kapitel nur die Witwenpension/Witwerpension beschrieben. Die Ausführungen gelten jedoch gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz