Stadtgemeinde Feldkirchen

Bürgerservice

Feldkirchen Wetter

Do, 03.04.2025

Wetter Feldkirchen in Kärnten

19°

Windrichtung: Suedost
Windgeschwindigkeit: 10 km/h

Die nächsten Termine

Aktuelle Veranstaltungen und Sprechtage finden Sie auf unserer >>CIITES-Stadtseite<< oder auf www.seeundberg.at

Aktuelle Informationen

weitere Newseinträge anzeigen

 

Geldstrafe

Eine Geldstrafe darf nur aufgrund einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung verhängt werden. Sie ist der häufigste Fall einer Verwaltungsstrafe. Das Ausmaß einer Geldstrafe richtet sich grundsätzlich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den Gesetzen.

Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der/des Verurteilten. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.

Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt (zwei Tagessätze sind ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe).

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion