Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich
Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten